KfW 297 und 298 fördern den klimafreundlichen Neubau ohne Einkommensgrenze — das Programm für alle, die nicht unter KfW 300 fallen.
| Förderstufe | Max. Kredit je Wohneinheit | Kernanforderung |
|---|---|---|
| Effizienzhaus 55 (befristete Stufe) | 100.000 € | EH 55 nach GEG |
| Klimafreundliches Wohngebäude | 100.000 € | EH 40, keine fossile Heizung, keine Biomasse |
| Mit QNG Plus oder Premium | 150.000 € | Zusätzlich Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude |
Konditionen und Bedingungen
- Annuitätendarlehen mit 4 bis 35 Jahren Laufzeit, bis 10 Jahre Zinsbindung, 1 bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre; alternativ endfällige Variante mit 4 bis 10 Jahren
- Keine Öl- oder Gasheizung; in der EH-40-Stufe zusätzlich keine Biomasse
- Energieeffizienz-Experte und „Bestätigung zum Antrag“ vor Kreditantrag zwingend
- Antrag vor Vorhabensbeginn über ein durchleitendes Finanzierungsinstitut
QNG: der teure Hebel
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhöht den Förderkredit von 100.000 auf 150.000 Euro je Wohneinheit. Es bewertet den gesamten Lebenszyklus — Baustoffe, Emissionen, Rückbaubarkeit, Barrierefreiheit, Schadstofffreiheit. Der Nachweisaufwand ist erheblich und muss von der ersten Planungsphase an mitgedacht werden. Nachträglich lässt sich das Siegel praktisch nicht erreichen.
Häufige Fragen
Kann ich KfW 297/298 mit der Heizungsförderung kombinieren?
Beim Neubau ist die Heizung Teil des Gesamtkonzepts und wird über KfW 297/298 mitgefördert. KfW 458 gilt für den Heizungstausch im Bestand.
Was ist der Unterschied zwischen 297 und 298?
297 ist die Kreditvariante für Privatpersonen, 298 für Unternehmen und Investoren. Inhaltlich sind die Anforderungen identisch.