Wie hoch ist die Heizungsförderung der KfW 458?
KfW 458 ist ein Zuschuss, kein Kredit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Er setzt sich aus Bausteinen zusammen: 30 % Grundförderung für eine fossilfreie Heizung, seit dem 21. Juli 2026 16 % Klimageschwindigkeitsbonus statt vorher 20 % für den Austausch einer alten fossilen Heizung bei Selbstnutzung, sowie ein nach Haushaltseinkommen gestaffelter Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 %. Der Effizienzbonus für Erd- und Wasser-Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind vollständig entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt weiter ab; maßgeblich ist das Antragsdatum. Beantragt wird direkt über das KfW-Zuschussportal, nicht über eine Bank. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt, bei niedrigem Einkommen auf 80 %.
Geprüft am 10. Oktober 2026
KfW 458 ist ein Zuschuss, kein Kredit — und der einzige Baustein der Gebäudeförderung, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Zuschussportal, nicht über eine Bank.
Die Bausteine seit dem 21. Juli 2026
| Baustein | Bis 20.07.2026 | Ab 21.07.2026 | Bedingung |
|---|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % | Fossilfreie Heizung, alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 % | Austausch einer alten fossilen Heizung, Selbstnutzung |
| Einkommensbonus | 30 % | 40 / 30 / 10 % gestaffelt | Selbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mit Kind unter 18 einmalig 10.000 € mehr |
| Effizienzbonus | 5 % | entfallen | vormals Erd-/Wasser-Wärmepumpen |
| Emissionsminderungszuschlag | 2.500 € | entfallen | vormals Biomasseanlagen |
Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt weiter ab
| Antragszeitraum | Bonus |
|---|---|
| ab 21.07.2026 | 16 % |
| ab 01.02.2027 | 12 % |
| ab 01.08.2027 | 8 % |
| ab 01.02.2028 | 4 % |
| ab 01.08.2028 | 0 % |
Förderfähige Kosten und Verfahren
- Förderfähige Kosten im Einfamilienhaus: bis 28.000 Euro für die Heizungsanlage einschließlich Einbau, Demontage der Altanlage und notwendiger Umfeldmaßnahmen
- Bei Mehrfamilienhäusern je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten
- Zuschuss höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kind 40.000 Euro) erhalten bis zu 80 Prozent
- Antrag vor Vorhabensbeginn — seit dem 1. September 2024 ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung zulässig, das entschärft die Frist erheblich
- Antragstellung direkt im KfW-Zuschussportal, kein Bankweg nötig
- Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit KfW 358/359 zur Finanzierung des Eigenanteils
Häufige Fragen
Kann ich die Heizungsförderung mit einer Sanierung kombinieren?
Ja. KfW 458 fördert die Heizung, KfW 261 die Sanierung zum Effizienzhaus und die BAFA-Einzelmaßnahmen Dämmung, Fenster und Lüftung. Verboten ist nur die Doppelförderung derselben Kosten.
Wie hoch ist der maximale Zuschuss?
Grundförderung und Boni sind zusammen auf 70 Prozent gedeckelt. Selbstnutzer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhalten bis zu 80 Prozent, mit Kind gilt die Grenze von 40.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt. Der Zuschuss beträgt damit höchstens 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen 22.400 Euro. Vor der Beauftragung im KfW-Zuschussrechner prüfen.
Was gilt als alte fossile Heizung?
Für den Klimageschwindigkeitsbonus: funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Bonus setzt zusätzlich Selbstnutzung voraus — Vermieter erhalten ihn nicht.