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Förderung

KfW 458 — Heizungsförderung

Zuschuss statt Kredit: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus nach der Kürzung vom 21. Juli 2026 — mit dem Degressionsplan bis 2028.

Zuletzt geprüft am 10. Oktober 2026Fachlich geprüft von der , IHK-geprüfte Sachkunde Immobiliardarlehensvermittlung Lesezeit rund 6 Minuten

Wie hoch ist die Heizungsförderung der KfW 458?

KfW 458 ist ein Zuschuss, kein Kredit, und muss nicht zurückgezahlt werden. Er setzt sich aus Bausteinen zusammen: 30 % Grundförderung für eine fossilfreie Heizung, seit dem 21. Juli 2026 16 % Klimageschwindigkeitsbonus statt vorher 20 % für den Austausch einer alten fossilen Heizung bei Selbstnutzung, sowie ein nach Haushaltseinkommen gestaffelter Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 %. Der Effizienzbonus für Erd- und Wasser-Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind vollständig entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt weiter ab; maßgeblich ist das Antragsdatum. Beantragt wird direkt über das KfW-Zuschussportal, nicht über eine Bank. Gefördert werden höchstens 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss ist auf 70 % gedeckelt, bei niedrigem Einkommen auf 80 %.

Geprüft am 10. Oktober 2026

Aktuelle KürzungZum 21. Juli 2026 wurden die Fördersätze gekürzt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sank von 20 auf 16 Prozent und wird künftig degressiv weiter abgeschmolzen. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind vollständig entfallen.

KfW 458 ist ein Zuschuss, kein Kredit — und der einzige Baustein der Gebäudeförderung, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der Antrag läuft direkt über das KfW-Zuschussportal, nicht über eine Bank.

Die Bausteine seit dem 21. Juli 2026

Stand: KfW-Merkblatt 458, Fassung 09/2026, gültig ab 24.09.2026
BausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026Bedingung
Grundförderung30 %30 %Fossilfreie Heizung, alle Antragsberechtigten
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %Austausch einer alten fossilen Heizung, Selbstnutzung
Einkommensbonus30 %40 / 30 / 10 % gestaffeltSelbstnutzer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €; mit Kind unter 18 einmalig 10.000 € mehr
Effizienzbonus5 %entfallenvormals Erd-/Wasser-Wärmepumpen
Emissionsminderungszuschlag2.500 €entfallenvormals Biomasseanlagen

Der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt weiter ab

Degressionsplan — maßgeblich ist das Antragsdatum
AntragszeitraumBonus
ab 21.07.202616 %
ab 01.02.202712 %
ab 01.08.20278 %
ab 01.02.20284 %
ab 01.08.20280 %
Die Degression ist der Grund, warum ein geplanter Heizungstausch nicht ohne Not verschoben werden sollte. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten entspricht jeder Schritt von vier Prozentpunkten 1.120 Euro. Zusätzlich sinkt der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.

Förderfähige Kosten und Verfahren

  • Förderfähige Kosten im Einfamilienhaus: bis 28.000 Euro für die Heizungsanlage einschließlich Einbau, Demontage der Altanlage und notwendiger Umfeldmaßnahmen
  • Bei Mehrfamilienhäusern je 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und je 8.000 Euro ab der siebten
  • Zuschuss höchstens 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Selbstnutzer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen (mit Kind 40.000 Euro) erhalten bis zu 80 Prozent
  • Antrag vor Vorhabensbeginn — seit dem 1. September 2024 ist ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung zulässig, das entschärft die Frist erheblich
  • Antragstellung direkt im KfW-Zuschussportal, kein Bankweg nötig
  • Kombinierbar mit dem Ergänzungskredit KfW 358/359 zur Finanzierung des Eigenanteils

Häufige Fragen

Kann ich die Heizungsförderung mit einer Sanierung kombinieren?

Ja. KfW 458 fördert die Heizung, KfW 261 die Sanierung zum Effizienzhaus und die BAFA-Einzelmaßnahmen Dämmung, Fenster und Lüftung. Verboten ist nur die Doppelförderung derselben Kosten.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss?

Grundförderung und Boni sind zusammen auf 70 Prozent gedeckelt. Selbstnutzer mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen erhalten bis zu 80 Prozent, mit Kind gilt die Grenze von 40.000 Euro. Die förderfähigen Kosten sind für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro begrenzt. Der Zuschuss beträgt damit höchstens 19.600 Euro, bei niedrigem Einkommen 22.400 Euro. Vor der Beauftragung im KfW-Zuschussrechner prüfen.

Was gilt als alte fossile Heizung?

Für den Klimageschwindigkeitsbonus: funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie Gas- und Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt. Der Bonus setzt zusätzlich Selbstnutzung voraus — Vermieter erhalten ihn nicht.

HL
Redaktion Hypolotse
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