Wer bekommt die KfW 300 und wie hoch ist der Kredit?
KfW 300 ist das Neubauprogramm für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Der Kredit reicht von 170.000 € bei einem oder zwei Kindern über 200.000 € bei drei bis vier bis zu 220.000 € ab fünf Kindern; mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude steigen die Beträge auf 220.000 bis 270.000 €. Der Sollzins beginnt bei 0,01 % für Laufzeiten bis zehn Jahre. Bei 11 bis 25 Jahren Laufzeit sind es 0,72 %. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 € bei einem Kind und steigt je weiterem Kind um 10.000 €. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im Durchschnitt der letzten beiden Steuerjahre, nicht Brutto und nicht Netto — bei zwei Kindern entspricht die Grenze je nach Konstellation einem Bruttohaushaltseinkommen von deutlich über 130.000 €.
Geprüft am 10. Oktober 2026
KfW 300 ist das Neubauprogramm für Familien. Es kombiniert eine Einkommensgrenze mit einem anspruchsvollen energetischen Standard — und zahlt dafür einen Zinssatz, gegen den kein Bankangebot ankommt.
Wer gefördert wird
| Kinder unter 18 | Einkommensgrenze (zvE) | Max. Kredit | Mit QNG-Siegel |
|---|---|---|---|
| 1 | 90.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 2 | 100.000 € | 170.000 € | 220.000 € |
| 3 | 110.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 4 | 120.000 € | 200.000 € | 250.000 € |
| 5 und mehr | 130.000 € (+10.000 € je weiterem Kind) | 220.000 € | 270.000 € |
Konditionen
| Kreditlaufzeit | Zinsbindung | Sollzins | Effektivzins | Tilgungsfreie Anlaufjahre |
|---|---|---|---|---|
| 4–10 Jahre | gesamte Laufzeit | 0,01 % | 0,01 % | 1–2 |
| 11–25 Jahre | 10 Jahre | 0,72 % | 0,72 % | 1–3 |
| 26–35 Jahre | 10 Jahre | 1,00 % | 1,00 % | 1–5 |
| bis 10 Jahre, endfällig | gesamte Laufzeit | 1,15 % | 1,16 % | ganze Laufzeit |
Die Zinsbindung beträgt höchstens zehn Jahre. Eine 20-jährige Zinsbindung sieht das Merkblatt nicht vor. Läuft der Kredit länger, macht die KfW vor Ende der Zinsbindung ein Anschlussangebot ohne Verbilligung aus Bundesmitteln.
Technische und persönliche Bedingungen
- Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt mit Kindergeldbezug bei Antragstellung
- Kein weiteres Wohneigentum im Besitz der Familie
- Selbstnutzung für mindestens fünf Jahre
- Neubau oder Ersterwerb innerhalb von zwölf Monaten nach Fertigstellung
- Effizienzhaus-40-Standard nach GEG
- Heizung ohne fossile Energieträger und ohne Biomasse — praktisch bedeutet das Wärmepumpe, Fernwärme oder Direktstrom mit erneuerbarem Anteil
- Nachweis niedriger Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen
- Energieeffizienz-Experte aus der dena-Liste zwingend eingebunden
Ablauf in sechs Schritten
- Energieeffizienz-Experten beauftragen (dena-Liste prüfen)
- „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Experten erstellen lassen
- Finanzierungsinstitut wählen, das KfW-Mittel durchleitet — nicht jedes tut das
- Kreditantrag über dieses Institut stellen, vor Vorhabensbeginn
- Nach Zusage: Bauvorhaben beginnen
- Nach Fertigstellung: „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) einreichen
Häufige Fragen
Was ist, wenn das Kind während der Bauzeit volljährig wird?
Unschädlich. Maßgeblich ist die Situation bei Antragstellung.
Können wir KfW 300 und KfW 297 kombinieren?
Nein, beide fördern denselben Neubau. KfW 300 ist für Familien innerhalb der Einkommensgrenze die klar bessere Wahl; KfW 297/298 ist das Programm für alle anderen.
Zählt Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen?
Nein — Elterngeld ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Für die Förderfähigkeit zählt allein das zu versteuernde Einkommen laut Steuerbescheid.