Wie viel Baukindergeld zahlt Hohenwarth?
Hohenwarth hat ein eigenes Programm für Familien: Förderprogramm Gemeinde Hohenwarth: Bau oder Erwerb eines Wohnhauses (Fassung 29.12.2025). Höhe: 800 € einmalig je Kind, Höchstförderung 5.000 €. Eine Familie mit 2 Kindern bekommt rund 1.600 €. Bedingungen: Bau/Kauf/Sanierung Ein-/Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum im Gemeindegebiet, Kosten mind. 70.000 €; zu versteuerndes Einkommen max. 100.000 €; Kinder bis 12 bei Einzug, Nachgeborene bis 2 Jahre nach Einzug; Hauptwohnsitz; nicht auf Gemeindebauplatz beschränkt. Antrag bei der Gemeindeverwaltung; Gemeinderat entscheidet im Einzelfall; keine Frist genannt. Das Programm ist befristet bis 31.12.2026.
Gelesen am 13. Oktober 2026 · Quelle am Seitenende
Programmdaten
| Programm | Förderprogramm Gemeinde Hohenwarth: Bau oder Erwerb eines Wohnhauses (Fassung 29.12.2025) |
|---|---|
| Art | Zuschuss |
| Höhe | 800 € einmalig je Kind, Höchstförderung 5.000 € |
| Bedingungen | Bau/Kauf/Sanierung Ein-/Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum im Gemeindegebiet, Kosten mind. 70.000 €; zu versteuerndes Einkommen max. 100.000 €; Kinder bis 12 bei Einzug, Nachgeborene bis 2 Jahre nach Einzug; Hauptwohnsitz; nicht auf Gemeindebauplatz beschränkt |
| Antrag | Antrag bei der Gemeindeverwaltung; Gemeinderat entscheidet im Einzelfall; keine Frist genannt |
| Status | Befristet bis 31.12.2026 (Verlängerung möglich) |
| Gilt seit | Fassung 29.12.2025 (Förderung für Einzüge ab 01.01.2008) |
| Gemeinde | Hohenwarth |
| Landkreis | Landkreis Cham |
| Bundesland | Bayern |
| Quelle | hohenwarth.de, gelesen am 13.10.2026 |
Rechenbeispiel
2 Kinder ergeben 1.600 €. Höchstens sind es 5.000 €.
| Kinder | Förderung |
|---|---|
| 1 Kind | 800 € |
| 2 Kinder | 1.600 € |
| 3 Kinder | 2.400 € |
Ob ein Kind zählt, entscheiden die Bedingungen in der Tabelle oben, meist Alter und Wohnsitz.
Im Vergleich
Hohenwarth zahlt einen festen Betrag je Kind. Mit 800 € für das erste Kind liegt die Gemeinde unter dem Median von 2.500 € aus 61 Programmen dieser Art. Der Betrag hängt nicht an einem Bauplatz der Gemeinde. Mit 1.600 € für eine Familie mit 2 Kindern steht Hohenwarth auf Platz 105 von 107 Programmen mit bezifferbarer Summe.
Die Altersgrenze liegt in Hohenwarth bei 12 Jahren, ältere Kinder zählen nicht. 47 der 56 Programme mit Altersgrenze lassen ältere Kinder zu. Die Regel ist neu: Sie gilt seit 29.12.2025. Erfahrungen, wie die Gemeinde sie auslegt, gibt es kaum.
Zusätzlich zählt die Förderung in Bayern und von der KfW, die Grunderwerbsteuer liegt bei 3,5 %. Kurz gefasst steht alles im Abschnitt Land und KfW, ausführlich auf der Seite Förderung in Bayern.
Was offen ist
- Befristet. Das Programm gilt bis 31.12.2026. Ob es verlängert wird, ist offen.
- Freiwillig. Die Quelle spricht von keinem Anspruch. Ein Ratsbeschluss kann die Regel ändern oder beenden.
Der entscheidende Satz aus der Quelle im Wortlaut:
„Je Kind einmalig 800 € • Höchstförderung 5.000 €“
Andere Gemeinden mit Programm
Im Landkreis Cham haben 1 weitere Gemeinde ein nutzbares Programm. Dazu die 4 Programme mit festem Betrag je Kind in Bayern, die bei 2 Kindern am nächsten an Hohenwarth liegen. Alle stehen in der Übersicht in Bayern.
| Gemeinde | Landkreis | Förderung | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| Rötz | Landkreis Cham | 100 € je Kind und Jahr | nicht bezifferbar |
| Flossenbürg | Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab | 1.000 € je Kind | 2.000 € |
| Marktschorgast | Landkreis Kulmbach | 1.000 € je Kind | 2.000 € |
| Scheinfeld | Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim | 1.000 € je Kind | 2.000 € |
| Schillingsfürst | Landkreis Ansbach | 1.000 € je Kind | 2.000 € |
Häufige Fragen
Wie viel Baukindergeld zahlt Hohenwarth?
800 € einmalig je Kind, Höchstförderung 5.000 €. Für eine Familie mit 2 Kindern: 2 Kinder ergeben 1.600 €. Höchstens sind es 5.000 €.
Wie viel bekommt eine Familie mit 3 Kindern in Hohenwarth?
Nach der Regel 2.400 €. Mit einem Kind sind es 800 €.
Wer bekommt die Förderung in Hohenwarth?
Bau/Kauf/Sanierung Ein-/Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum im Gemeindegebiet, Kosten mind. 70.000 €; zu versteuerndes Einkommen max. 100.000 €; Kinder bis 12 bei Einzug, Nachgeborene bis 2 Jahre nach Einzug; Hauptwohnsitz; nicht auf Gemeindebauplatz beschränkt.
Wann muss ich den Antrag in Hohenwarth stellen?
Antrag bei der Gemeindeverwaltung; Gemeinderat entscheidet im Einzelfall; keine Frist genannt. Frag vor dem Notartermin bei der Gemeinde nach.
Quelle
- hohenwarth.de: Förderprogramm Gemeinde Hohenwarth: Bau oder Erwerb eines Wohnhauses (Fassung 29.12.2025), gelesen am 13.10.2026
Wir haben mit Hohenwarth nicht gesprochen, nur die Quelle gelesen. Hat sich etwas geändert, schreib an kontakt@hypolotse.de. Wie wir lesen und zählen.