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Kreis Siegen-Wittgenstein · Nordrhein-Westfalen

Baukindergeld und Familienförderung in Kreuztal

Das Familienprogramm von Kreuztal im Wortlaut, mit Rechenbeispiel und Vergleich.

Dorfstraße mit Kirchturm, am Ortsrand ein Neubaugebiet mit Einfamilienhäusern
Symbolbild, mit KI erzeugt
Datenstand 2. November 2026Automatisch berechnet aus amtlichen Daten, nicht einzeln redaktionell geprüft. Woher unsere Zahlen kommen

Wie viel Baukindergeld zahlt Kreuztal?

Kreuztal hat ein eigenes Programm für Familien: Förderprogramm „Junge Familien/Junges Leben und Wohnen“ für städtische Baugrundstücke und für den Erwerb älterer Wohnimmobilien in der Stadt Kreuztal. Höhe: Grundförderung 3.000 Euro sowie Kinderzulage pro Kind 1.500 Euro; Gesamtförderung maximal 7.500 Euro (Nachlass auf den Grundstückskaufpreis bzw. Zuschuss beim Erwerb einer älteren Wohnimmobilie). Eine Familie mit 2 Kindern bekommt rund 6.000 €. Bedingungen: Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende; ein Partner bzw. die/der Alleinerziehende unter 40 Jahren; noch kein Eigentümer eines Wohnhauses in Kreuztal; Einkommensgrenze brutto 60.000 Euro (kinderlose Paare) bzw. 70.000 Euro, bei Überschreitung bis 20 % Förderung um 50 % reduziert; Kinder unter 16 Jahren, die einziehen; städtisches Baugrundstück oder Wohnhaus errichtet vor 1980 mit energetischen Investitionen in doppelter Höhe des Zuschusses innerhalb eines Jahres; Selbstnutzung mit Hauptwohnsitz 5 Jahre; später geborene Kinder innerhalb von 5 Jahren nachträglich berücksichtigt. Antrag auf Förderung bei der Stadt Kreuztal, Abteilung Grundstücksmanagement (getrennte Antragsformulare für Erwerb eines städtischen Baugrundstücks bzw. eines vor 1980 errichteten Altbaus); kein Rechtsanspruch, nur im Rahmen der Haushaltsmittel. Das Programm ist befristet bis 31.12.2028.

Gelesen am 2. November 2026 · Quelle am Seitenende

3.000 € plus 1.500 € je Kind. Rechenbeispiel für 1 bis 3 Kinder im Abschnitt Rechenbeispiel.

Programmdaten

Laut kreuztal-familie.de, gelesen am 02.11.2026.
ProgrammFörderprogramm „Junge Familien/Junges Leben und Wohnen“ für städtische Baugrundstücke und für den Erwerb älterer Wohnimmobilien in der Stadt Kreuztal
ArtGrundstücksnachlass / Altbau-Zuschuss
HöheGrundförderung 3.000 Euro sowie Kinderzulage pro Kind 1.500 Euro; Gesamtförderung maximal 7.500 Euro (Nachlass auf den Grundstückskaufpreis bzw. Zuschuss beim Erwerb einer älteren Wohnimmobilie)
BedingungenEhepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende; ein Partner bzw. die/der Alleinerziehende unter 40 Jahren; noch kein Eigentümer eines Wohnhauses in Kreuztal; Einkommensgrenze brutto 60.000 Euro (kinderlose Paare) bzw. 70.000 Euro, bei Überschreitung bis 20 % Förderung um 50 % reduziert; Kinder unter 16 Jahren, die einziehen; städtisches Baugrundstück oder Wohnhaus errichtet vor 1980 mit energetischen Investitionen in doppelter Höhe des Zuschusses innerhalb eines Jahres; Selbstnutzung mit Hauptwohnsitz 5 Jahre; später geborene Kinder innerhalb von 5 Jahren nachträglich berücksichtigt
AntragAntrag auf Förderung bei der Stadt Kreuztal, Abteilung Grundstücksmanagement (getrennte Antragsformulare für Erwerb eines städtischen Baugrundstücks bzw. eines vor 1980 errichteten Altbaus); kein Rechtsanspruch, nur im Rahmen der Haushaltsmittel
StatusBefristet bis 31.12.2028
Gilt seit01.01.2026
GemeindeKreuztal
LandkreisKreis Siegen-Wittgenstein
BundeslandNordrhein-Westfalen
Quellekreuztal-familie.de, gelesen am 02.11.2026

Rechenbeispiel

3.000 € Grundförderung und 2 × 1.500 € ergeben 6.000 €. Höchstens sind es 7.500 €. Ein Partner muss jünger als 40 Jahre sein.

Betrag nach Zahl der Kinder
KinderFörderung
1 Kind4.500 €
2 Kinder6.000 €
3 Kinder7.500 €

Ob ein Kind zählt, entscheiden die Bedingungen in der Tabelle oben, meist Alter und Wohnsitz. Grenzen, die am Kauf- oder Bodenpreis hängen, sind nicht eingerechnet.

Im Vergleich

Das Programm in Kreuztal passt in keine der üblichen Formen: 3.000 € plus 1.500 € je Kind. Mit 6.000 € für eine Familie mit 2 Kindern steht Kreuztal auf Platz 77 von 202 Programmen mit bezifferbarer Summe. Weil der Nachlass den Kaufpreis senkt, sinkt auch die Grunderwerbsteuer von 6,5 %: bei 2 Kindern um rund 390 €.

Die Altersgrenze liegt in Kreuztal bei 16 Jahren, ältere Kinder zählen nicht. 77 der 118 Programme mit Altersgrenze lassen ältere Kinder zu. Die Regel ist neu: Sie gilt seit 01.01.2026. Erfahrungen, wie die Gemeinde sie auslegt, gibt es kaum.

Land und Bund kommen obendrauf: Förderung in Nordrhein-Westfalen (Grunderwerbsteuer 6,5 %) und für Familien KfW 300 oder 308, zusammengefasst im Überblick.

Was offen ist

  • Befristet. Das Programm gilt bis 31.12.2028. Ob es verlängert wird, ist offen.
  • Mittel begrenzt. Die Gemeinde zahlt nur, solange Geld im Haushalt ist. Wer zuerst beantragt, bekommt zuerst.

Der entscheidende Satz aus der Quelle im Wortlaut:

„Die Förderung besteht aus einer Grundförderung in Höhe von 3.000 Euro sowie einer Kinderzulage pro Kind in Höhe von 1.500 Euro.“

Andere Gemeinden mit Programm

Im Kreis Siegen-Wittgenstein haben 2 weitere Gemeinden ein nutzbares Programm. Dazu die 3 Programme mit anderer Förderform in Nordrhein-Westfalen, die bei 2 Kindern am nächsten an Kreuztal liegen. Alle stehen in der Übersicht in Nordrhein-Westfalen.

GemeindeLandkreisFörderung2 Kinder
BurbachKreis Siegen-Wittgenstein1.100 € plus 300 € je Kind1.700 €
HilchenbachKreis Siegen-Wittgenstein1.500 € je Kind3.000 €
DülmenKreis Coesfeld3.500 bis 7.000 € je Familie5.250 €
BestwigHochsauerlandkreis5 % plus 5 % je Kindnicht bezifferbar
MarienmünsterKreis Höxter2 % Zinszuschuss, 5 Jahre plus 1 Jahr je Kindnicht bezifferbar

Häufige Fragen

Wie viel Baukindergeld zahlt Kreuztal?

Grundförderung 3.000 Euro sowie Kinderzulage pro Kind 1.500 Euro; Gesamtförderung maximal 7.500 Euro (Nachlass auf den Grundstückskaufpreis bzw. Zuschuss beim Erwerb einer älteren Wohnimmobilie). Für eine Familie mit 2 Kindern: 3.000 € Grundförderung und 2 × 1.500 € ergeben 6.000 €. Höchstens sind es 7.500 €. Ein Partner muss jünger als 40 Jahre sein.

Wie viel bekommt eine Familie mit 3 Kindern in Kreuztal?

Nach der Regel 7.500 €. Mit einem Kind sind es 4.500 €.

Wer bekommt die Förderung in Kreuztal?

Ehepaare, eingetragene Lebenspartnerschaften und Alleinerziehende; ein Partner bzw. die/der Alleinerziehende unter 40 Jahren; noch kein Eigentümer eines Wohnhauses in Kreuztal; Einkommensgrenze brutto 60.000 Euro (kinderlose Paare) bzw. 70.000 Euro, bei Überschreitung bis 20 % Förderung um 50 % reduziert; Kinder unter 16 Jahren, die einziehen; städtisches Baugrundstück oder Wohnhaus errichtet vor 1980 mit energetischen Investitionen in doppelter Höhe des Zuschusses innerhalb eines Jahres; Selbstnutzung mit Hauptwohnsitz 5 Jahre; später geborene Kinder innerhalb von 5 Jahren nachträglich berücksichtigt.

Wann muss ich den Antrag in Kreuztal stellen?

Antrag auf Förderung bei der Stadt Kreuztal, Abteilung Grundstücksmanagement (getrennte Antragsformulare für Erwerb eines städtischen Baugrundstücks bzw. eines vor 1980 errichteten Altbaus); kein Rechtsanspruch, nur im Rahmen der Haushaltsmittel. Kläre das am besten vor dem Notartermin.

Quelle

Wir haben mit Kreuztal nicht gesprochen, nur die Quelle gelesen. Hat sich etwas geändert, schreib an hello@hypolotse.de. Wie wir lesen und zählen.

HL
Redaktion Hypolotse
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