Wie viel Baukindergeld zahlt Nusplingen?
Nusplingen hat ein eigenes Programm für Familien: Wohnungsbauförderprogramm der Gemeinde Nusplingen für junge Familien. Höhe: 1.500,-- € pro im Haushalt lebenden Kind, für maximal 3 Kinder; zusätzlich 1.500,-- € für Familien in der Gründungsphase; maximale Förderung 6.000,-- €. Eine Familie mit 2 Kindern bekommt rund 3.000 €. Bedingungen: Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende ab 1 Kind (§ 32 Abs. 1-5 EStG); Erwerb eines gemeindlichen Bauplatzes; Haushaltsbruttoeinkommen bis 100.000,-- € pro Jahr; Baubeginn binnen 2 Jahren, Bezug binnen weiterer 3 Jahre; 10 Jahre Hauptwohnsitz, sonst Rückzahlung. Antrag: Förderung wird bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt und mit Fälligkeit des Bauplatzpreises verrechnet; für innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertrag geborene Kinder Auszahlung nach Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde.
Gelesen am 2. November 2026 · Quelle am Seitenende
1.500 € je Kind. Rechenbeispiel für 1 bis 3 Kinder im Abschnitt Rechenbeispiel.
Programmdaten
| Programm | Wohnungsbauförderprogramm der Gemeinde Nusplingen für junge Familien |
|---|---|
| Art | Zuschuss (Verrechnung mit Bauplatzpreis) |
| Höhe | 1.500,-- € pro im Haushalt lebenden Kind, für maximal 3 Kinder; zusätzlich 1.500,-- € für Familien in der Gründungsphase; maximale Förderung 6.000,-- € |
| Bedingungen | Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende ab 1 Kind (§ 32 Abs. 1-5 EStG); Erwerb eines gemeindlichen Bauplatzes; Haushaltsbruttoeinkommen bis 100.000,-- € pro Jahr; Baubeginn binnen 2 Jahren, Bezug binnen weiterer 3 Jahre; 10 Jahre Hauptwohnsitz, sonst Rückzahlung |
| Antrag | Förderung wird bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt und mit Fälligkeit des Bauplatzpreises verrechnet; für innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertrag geborene Kinder Auszahlung nach Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde |
| Status | Laufend (unbefristet; im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel) |
| Gilt seit | 2005-04-01 |
| Gemeinde | Nusplingen |
| Landkreis | Zollernalbkreis |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Quelle | nusplingen.de, gelesen am 02.11.2026 |
Rechenbeispiel
2 Kinder ergeben 3.000 €. Familien in der Gründungsphase bekommen 1.500 € dazu. Höchstens sind es 6.000 €, das Haushaltseinkommen darf bis 100.000 € brutto betragen.
| Kinder | Förderung |
|---|---|
| 1 Kind | 1.500 € |
| 2 Kinder | 3.000 € |
| 3 Kinder | 4.500 € |
Die Staffel gilt nur, wenn jedes Kind die Bedingungen erfüllt, etwa beim Alter.
Im Vergleich
Nusplingen zahlt einen festen Betrag je Kind. Mit 1.500 € für das erste Kind liegt die Gemeinde unter dem Median von 2.250 € aus 92 Programmen dieser Art. Die Grundstücksgröße spielt dabei keine Rolle. Im Vergleich aller 202 bezifferbaren Programme ist das Platz 156 (2 Kinder, 3.000 €).
Die Regel gilt seit 01.04.2005, also seit 21 Jahren. Von 140 datierten Programmen sind 2 älter.
Was in Baden-Württemberg und die KfW zusätzlich zahlen, steht auf der Landesseite und im Überblick Land und KfW. Die Grunderwerbsteuer beträgt dort 5 %.
Was offen ist
- Nur Bauplätze der Gemeinde. Wer privat kauft, bekommt nichts. Und es geht nur, solange die Gemeinde Plätze hat.
- Mittel begrenzt. Die Gemeinde zahlt nur, solange Geld im Haushalt ist. Wer zuerst beantragt, bekommt zuerst.
- Stand laut Quelle: Laufend (unbefristet; im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel).
Der entscheidende Satz aus der Quelle im Wortlaut:
„Die Gemeinde gewährt pro im Haushalt lebenden Kind […] einen Zuschuss in Höhe von 1.500,-- € zum Erwerb eines gemeindlichen Bauplatzes.“
Andere Gemeinden mit Programm
Im Zollernalbkreis haben 4 weitere Gemeinden ein nutzbares Programm. Dazu die 4 Programme mit festem Betrag je Kind in Baden-Württemberg, die bei 2 Kindern am nächsten an Nusplingen liegen. Alle stehen in der Übersicht in Baden-Württemberg.
| Gemeinde | Landkreis | Förderung | 2 Kinder |
|---|---|---|---|
| Albstadt | Zollernalbkreis | 3.000 € je Kind | 6.000 € |
| Hechingen | Zollernalbkreis | 5.000 bis 6.000 € je Kind | 11.000 € |
| Meßstetten | Zollernalbkreis | 4.000 € plus 3.000 € je Kind | 10.000 € |
| Obernheim | Zollernalbkreis | 1.500 € plus 1.500 € je Kind (Ortskern doppelt) | 4.500 € |
| Buchen (Odenwald) | Neckar-Odenwald-Kreis | 1.500 € je Kind plus 1,5 % des Bauplatzpreises | 3.000 € |
| Gerabronn | Landkreis Schwäbisch Hall | 750 bis 1.500 € je Kind | 3.000 € |
| Rot am See | Landkreis Schwäbisch Hall | 1.500 € je Kind | 3.000 € |
| Satteldorf | Landkreis Schwäbisch Hall | 1.500 € je Kind | 3.000 € |
Häufige Fragen
Wie viel Baukindergeld zahlt Nusplingen?
1.500,-- € pro im Haushalt lebenden Kind, für maximal 3 Kinder; zusätzlich 1.500,-- € für Familien in der Gründungsphase; maximale Förderung 6.000,-- €. Für eine Familie mit 2 Kindern: 2 Kinder ergeben 3.000 €. Familien in der Gründungsphase bekommen 1.500 € dazu. Höchstens sind es 6.000 €, das Haushaltseinkommen darf bis 100.000 € brutto betragen.
Wie viel bekommt eine Familie mit 3 Kindern in Nusplingen?
Nach der Regel 4.500 €. Mit einem Kind sind es 1.500 €.
Wer bekommt die Förderung in Nusplingen?
Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Alleinerziehende ab 1 Kind (§ 32 Abs. 1-5 EStG); Erwerb eines gemeindlichen Bauplatzes; Haushaltsbruttoeinkommen bis 100.000,-- € pro Jahr; Baubeginn binnen 2 Jahren, Bezug binnen weiterer 3 Jahre; 10 Jahre Hauptwohnsitz, sonst Rückzahlung. Das Geld gibt es nur beim Kauf eines Bauplatzes von der Gemeinde.
Wann muss ich den Antrag in Nusplingen stellen?
Förderung wird bei der Ermittlung des Kaufpreises berücksichtigt und mit Fälligkeit des Bauplatzpreises verrechnet; für innerhalb von 3 Jahren nach Kaufvertrag geborene Kinder Auszahlung nach Geburt unter Vorlage der Geburtsurkunde. Frag vor dem Notartermin bei der Gemeinde nach.
Quelle
- nusplingen.de: Wohnungsbauförderprogramm der Gemeinde Nusplingen für junge Familien, gelesen am 02.11.2026
Wir haben mit Nusplingen nicht gesprochen, nur die Quelle gelesen. Hat sich etwas geändert, schreib an hello@hypolotse.de. Wie wir lesen und zählen.
