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Förderung · Frankfurt am Main

Förderung für Hauskauf und Hausbau in Frankfurt am Main 2026

Die zwei Darlehen der Stadt, dazu Hessengeld, Hessen-Darlehen, KfW 300/308 und die Grunderwerbsteuer.

Zuletzt geprüft am 10. Oktober 2026Fachlich geprüft von der , IHK-geprüfte Sachkunde Immobiliardarlehensvermittlung Lesezeit rund 6 Minuten

Welche Förderung gibt es für Hauskauf und Hausbau in Frankfurt am Main?

Die Stadt Frankfurt vergibt über das Stadtplanungsamt zwei Darlehen an Familien mit mindestens einem Kind. Im Neubau sind es 50.000 € plus Zuschläge. Beim Kauf einer Bestandsimmobilie sind es bis zu 25 % der Gesamtkosten, höchstens 50.000 €. Beide Darlehen sind bis zu 10 Jahre zinsfrei und 5 Jahre tilgungsfrei. Den Antrag stellst du vor dem notariellen Kaufvertrag bzw. vor Baubeginn. Vom Land kommen das Hessengeld (bis 20.000 € plus 5.000 € je Kind) und die Hessen-Darlehen zu 1,60 % dazu. Die Einkommensgrenzen der Stadt stammen aus Richtlinien von 2016 und 2010. Die aktuellen Grenzen erfragst du beim Stadtplanungsamt.

Geprüft am 10. Oktober 2026 · Quellen am Seitenende

Programme der Stadt Frankfurt

Träger ist die Wohnungsbauförderung im Stadtplanungsamt Frankfurt am Main. Es gibt ein Programm für den Neubau und eines für den Kauf gebrauchter Wohnungen und Häuser. Beide stehen auf der Seite der Stadt ohne Hinweis auf eine Einstellung.

Laut Stadtplanungsamt Frankfurt, gelesen am 9. Oktober 2026.
ProgrammFür wenWas konkretAntrag
Wohneigentumsprogramm NeubauFamilien, Paare oder Alleinerziehende mit mindestens 1 Kind (§ 32 EStG), noch kein Immobilieneigentum. Eigenkapital mindestens 15 %, höchstens 150 m². Energiebedarf 30 % unter EnEV. Einkommensgrenze laut Richtlinie 2016: 37.000 € im Jahr für 2 Personen plus 8.000 € je weiterer Person.Darlehen 50.000 €. Zinsfrei bis Ende Jahr 10, ab Jahr 11 2,5 %. 5 Jahre tilgungsfrei, danach 3 % Tilgung. Zuschläge: 5.000 € einmalig für Haushalte mit mehr als drei Personen, 4.000 € für barrierefrei erreichbare Obergeschosswohnungen, bis 4.000 € für Wassersparen oder ökologische Baustoffe, 5.000 € für Passivhaus plus 1.500 € je weiterer Person, 2.500 € für Gemeinschaftsräume.Vor Baubeginn bzw. vor wirksamem notariellem Kaufvertrag beim Stadtplanungsamt Frankfurt, 60275 Frankfurt am Main
Wohneigentumsprogramm BestandHaushalte mit Kindern ohne Wohneigentum. Höchstens 150 m², guter baulicher Zustand. Einkommensgrenze laut Richtlinie 2010: 37.000 € für 2 Personen plus 8.000 € je weiterer Person.Darlehen bis 25 % der Gesamtkosten, höchstens 50.000 €. 5.000 € Zuschlag für die vierte Person. Zusatzförderung für energetisch sanierten Wohnraum (KfW-Effizienzhaus 115). Laut Stadtseite höchstens 10 Jahre zinsfrei und 5 Jahre tilgungsfrei.Vor wirksamem notariellem Kaufvertrag bei der Wohnungsbauförderstelle im Stadtplanungsamt. Kaufvertrag spätestens 6 Monate nach Bewilligung.

Rechenbeispiel Bestand: Bei Gesamtkosten von 300.000 € wären 25 % genau 75.000 €. Die Stadt gibt aber höchstens 50.000 €. Ab Gesamtkosten von 200.000 € greift also die Obergrenze.

Einkommensgrenzen sind altDie Grenzen von 37.000 € plus 8.000 € je weiterer Person stehen in den Richtlinien von Juli 2016 (Neubau) und November 2010 (Bestand). Die Stadt veröffentlicht die aktuellen Grenzen in einem eigenen Dokument. Dieses liegt nur als Scan vor, wir konnten es nicht auslesen. Frag die geltenden Grenzen deshalb beim Stadtplanungsamt ab, bevor du planst.

Die Richtlinie von 2016 nennt noch ein drittes Programm: Wohneigentum über städtisches Erbbaurecht (Startprogramm für junge Familien). Die aktuelle Übersicht der Stadt führt es nicht mehr. Ob es noch läuft, ist offen.

Kombination mit Land und Bund

Die Stadt schränkt die Kombination mit Landesmitteln ein:

  • Neubau: mit Landesmitteln nur kombinierbar bei untragbarer Belastung oder ab 3 Kindern.
  • Bestand: Kombination mit dem Hessen-Darlehen bei einkommensschwachen Mehrkindfamilien.

Ob das Hessengeld in diesem Sinn als Landesmittel zählt, sagen die gelesenen Quellen nicht. Auch zur Kombination mit KfW 300 oder KfW 308 steht dort nichts. Kläre beides beim Stadtplanungsamt, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst.

Landesförderung Hessen

Zuständig ist die WIBank. Konditionen laut Förderinstitut, geprüft am 9. Oktober 2026. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zu Hessen.

  • Hessengeld: Zuschuss zur Grunderwerbsteuer für Ersterwerber, ohne Einkommensgrenze. 10.000 € je erwerbender Person (höchstens 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18. Gedeckelt auf die gezahlte Steuer, ausgezahlt in 10 Jahresraten, befristet bis 31.12.2029.
  • Hessen-Darlehen Bestandserwerb: bis 50 % der Gesamtkosten, 30.000 bis 200.000 €. Festzins 1,60 % (effektiv 1,71 %) für 20 Jahre. Mit Einkommensgrenzen.
  • Hessen-Darlehen Neubau: bis 50 % der Gesamtkosten, mindestens 50.000 €, höchstens 160.000 bis 200.000 € je nach Grundstückswert, plus 20.000 € bei Effizienzhaus 40. Festzins 1,60 % für 20 Jahre.

Die Hessen-Darlehen beantragst du bei der Wohnungsbauförderstelle der Stadt. Das Hessengeld läuft digital über das Kundenportal der WIBank.

KfW 300 und KfW 308

Die zwei Familienprogramme des Bundes gelten in jeder Stadt. Konditionen der KfW vom 9. Oktober 2026.

Laut KfW-Merkblättern, geprüft am 10. Oktober 2026.
ProgrammWofürKreditZins und Bedingungen
KfW 300Neubau oder Ersterwerb binnen 12 Monaten nach Fertigstellung170.000 € (1 bis 2 Kinder), 200.000 € (3 bis 4), 220.000 € (ab 5). Mit QNG-Siegel 220.000 bis 270.000 €.Ab 0,01 % Sollzins bei bis zu 10 Jahren Laufzeit, 0,72 % bei 11 bis 25 Jahren. Einkommensgrenze 90.000 € zu versteuerndes Einkommen bei 1 Kind, plus 10.000 € je weiterem Kind. Effizienzhaus 40, keine fossile Heizung.
KfW 308Kauf einer sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilie (Energieklasse F, G oder H)Seit 3. August 2026: 140.000 € (1 Kind), 160.000 € (2), 180.000 € (ab 3).Ab 0,01 % Sollzins bei 7 bis 10 Jahren, 0,72 % bei 11 bis 25 Jahren. Gleiche Einkommensgrenzen. Sanierung binnen 54 Monaten.

Beide Kredite laufen über eine Bank, die KfW-Mittel durchleitet. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Wie sich KfW und Landesförderung stapeln, rechnet der Förder-Rechner.

Grunderwerbsteuer in Hessen: 6,0 %

In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,0 %, gültig seit 1. August 2014. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 24.000 €. Mit rund 2,0 % für Notar und Grundbuch (8.000 €) kommst du auf 32.000 € Nebenkosten ohne Makler. Diese Summe zahlst du in der Regel aus Eigenkapital.

In Hessen holen Ersterwerber sich einen Teil davon zurück. Ein Paar mit einem Kind kann bis zu 25.000 € Hessengeld bekommen. Gedeckelt ist es auf die gezahlte Steuer, hier also 24.000 €, verteilt auf 10 Jahresraten.

Deine eigenen Zahlen rechnet der Kaufnebenkosten-Rechner.

Reihenfolge beim Antrag

  1. Einkommen und Kinderzahl gegen die aktuellen Grenzen der Stadt prüfen lassen (Stadtplanungsamt).
  2. Städtischen Antrag stellen: vor Baubeginn bzw. vor dem notariellen Kaufvertrag.
  3. Landesförderung und KfW mit dem Stadtplanungsamt abstimmen, wegen der Kombinationsregeln.
  4. Erst nach Bewilligung unterschreiben. Beim Bestandsprogramm muss der Kaufvertrag spätestens 6 Monate nach Bewilligung folgen.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt die Stadt Frankfurt für den Hauskauf?

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie bis zu 25 % der Gesamtkosten, höchstens 50.000 €, plus 5.000 € Zuschlag für die vierte Person. Im Neubau 50.000 € plus Zuschläge. Beide Darlehen sind bis zu 10 Jahre zinsfrei und 5 Jahre tilgungsfrei.

Welche Einkommensgrenze gilt für die Frankfurter Wohneigentumsförderung?

Die Richtlinien von 2016 (Neubau) und 2010 (Bestand) nennen 37.000 € im Jahr für 2 Personen plus 8.000 € je weiterer Person. Die Stadt führt die aktuellen Grenzen in einem eigenen Dokument, das nur als Scan vorliegt. Die geltenden Werte erfragst du beim Stadtplanungsamt.

Kann ich die Frankfurter Förderung mit dem Hessen-Darlehen kombinieren?

Nur eingeschränkt. Im Neubau sind Landesmittel nur bei untragbarer Belastung oder ab 3 Kindern zusätzlich möglich. Im Bestand ist die Kombination mit dem Hessen-Darlehen für einkommensschwache Mehrkindfamilien vorgesehen.

Wann muss ich den Antrag in Frankfurt stellen?

Vor Baubeginn bzw. vor dem wirksamen notariellen Kaufvertrag. Wer vorher unterschreibt, verliert die städtische Förderung.

Quellen

Die städtischen Programme haben wir am 9. Oktober 2026 auf den Seiten der Stadt gelesen. Landes- und KfW-Angaben sind am 9. und 10. Oktober 2026 geprüft. Städtische Mittel sind oft begrenzt. Vor einer Entscheidung beim Amt verifizieren.

HL
Redaktion Hypolotse
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