Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Juli 2015. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 €. Die Steuer wird wenige Wochen nach dem Notartermin fällig und muss aus Eigenkapital bezahlt werden — Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Für Wohneigentum fördert das Land über die Investitionsbank des Landes Brandenburg.
Geprüft am 9. Oktober 2026 · Quellen am Seitenende
Zwei Zahlenwerke entscheiden in Brandenburg über die echten Kaufkosten: die Grunderwerbsteuer von 6,5 % und die Programme der Landesförderung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg. Beide stehen hier mit konkreten Beträgen, Stand 9. Oktober 2026.
Grunderwerbsteuer in Brandenburg: 6,5 %
Der Satz gilt seit 1. Juli 2015. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 26.000 € — fällig wenige Wochen nach dem Notartermin, und von keiner Bank finanzierbar: Die Steuer gehört zu den Nebenkosten, die aus Eigenkapital bezahlt werden.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (6,5 %) | Notar & Grundbuch (2,0 %) | Nebenkosten ohne Makler |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 19.500 € | 6.000 € | 25.500 € |
| 400.000 € | 26.000 € | 8.000 € | 34.000 € |
| 500.000 € | 32.500 € | 10.000 € | 42.500 € |
Mit 6,5 % liegt Brandenburg im Ländervergleich beim Spitzenwert (Spanne: 3,5 % in Bayern bis 6,5 %). Gegenüber Bayern zahlst du bei 400.000 € Kaufpreis 12.000 € mehr — Geld, das direkt dein Eigenkapital mindert. Alle Sätze im Vergleich zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Wohneigentums-Förderung in Brandenburg
Zuständig ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
| Programm | Für wen | Was konkret | Stand |
|---|---|---|---|
| Wohneigentumsförderung Brandenburg 2026 (WohneigentumförderR, gültig 2026–2028) | Selbstnutzer bei Bestandserwerb mit Modernisierung (mind. 500 €/m² Baukosten), Neubau/Ersterwerb in Baulücken und auf innerörtlichen Recyclingflächen sowie Modernisierung des eigenen Hauses; Einkommensgrenzen nach § 22 BbgWoFG, Überschreitung um bis zu 100 % zulässig; Eigenleistung mind. 15 % | Zinsfreies Baudarlehen 230.000 €, ab Vollauszahlung 20 Jahre zinsfrei, Tilgung mind. 3 % zzgl. ersparter Zinsen; Grundzuschuss 10.000 €, weitere 10.000 € bei geringem Einkommen; je Kind zusätzlich 5.000 € Darlehen und 10.000 € Zuschuss; bei Bestandserwerb mit Modernisierung +20.000 € Darlehen; Entgelte: einmalig 2 % der Fördermittel, laufend 0,5 % p. a. | 02/2026 |
Antragsweg und Einordnung
Antragstellung direkt bei der ILB als Bewilligungsstelle, nicht über die Hausbank. Das Vorhaben darf vor der Förderzusage nicht begonnen sein. Eine Unschädlichkeitsbestätigung ist auf Antrag möglich.
Eine 6,5-Prozent-Grunderwerbsteuer plus ein zinsfreies Landesdarlehen: Für Haushalte in der Gebietskulisse gleicht die Förderung die Steuer um ein Mehrfaches aus. Die Kombination mit KfW ist laut Richtlinie ausdrücklich zulässig und erwünscht (Nr. 6.3). Eine Überfinanzierung ist auszuschließen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg 2026?
6,5 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Juli 2015. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 26.000 €. Hinzu kommen rund 2,0 % für Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls die Maklerprovision.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer senken?
Legal und praxisrelevant: bewegliches Zubehör (Einbauküche, Sauna, Markisen) im Kaufvertrag separat ausweisen — darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei 15.000 € Zubehörwert sparst du in Brandenburg 975 €. Die Beträge müssen realistisch und belegbar sein; unser Lotse weist im Ergebnis automatisch darauf hin, wenn es sich in deinem Fall lohnt.
Was bringt die Brandenburg-Förderung konkret in Euro?
Ein Beispiel: Familie mit zwei Kindern, geringes Einkommen, Bestandserwerb mit Modernisierung in der Gebietskulisse. Darlehen: 230.000 € Grundbetrag + 10.000 € für die Kinder + 20.000 € Modernisierung = 260.000 € zinsfrei für 20 Jahre. Dazu Zuschüsse: 10.000 € Grund + 10.000 € Einkommensbonus + 20.000 € für zwei Kinder = 40.000 € geschenkt. Bei 4 % Marktzins spart allein die Zinsfreiheit auf 260.000 € über 20 Jahre einen sechsstelligen Betrag. Davon gehen die Entgelte ab: einmalig 2 % (hier 5.200 €) und laufend 0,5 % pro Jahr.
Quellen
Alle Angaben recherchiert am 9. Oktober 2026 aus offiziellen Quellen. Förderkonditionen ändern sich laufend — vor einer Entscheidung beim Förderinstitut verifizieren.