Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Thüringen?
In Thüringen beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Januar 2024. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 20.000 €. Die Steuer wird wenige Wochen nach dem Notartermin fällig und muss aus Eigenkapital bezahlt werden — Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht mit. Für Wohneigentum fördert das Land über die Thüringer Aufbaubank. Der Familienzuschuss (RLFamWoE) nimmt seit Ende September 2026 keine Anträge mehr an.
Geprüft am 9. Oktober 2026 · Quellen am Seitenende
Zwei Zahlenwerke entscheiden in Thüringen über die echten Kaufkosten: die Grunderwerbsteuer von 5,0 % und die Programme der Landesförderung über die Thüringer Aufbaubank. Beide stehen hier mit konkreten Beträgen, Stand 9. Oktober 2026.
Grunderwerbsteuer in Thüringen: 5,0 %
Der Satz gilt seit 1. Januar 2024 — gesenkt von 6,5 %. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € sind das 20.000 € — fällig wenige Wochen nach dem Notartermin, und von keiner Bank finanzierbar: Die Steuer gehört zu den Nebenkosten, die aus Eigenkapital bezahlt werden.
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer (5,0 %) | Notar & Grundbuch (2,0 %) | Nebenkosten ohne Makler |
|---|---|---|---|
| 300.000 € | 15.000 € | 6.000 € | 21.000 € |
| 400.000 € | 20.000 € | 8.000 € | 28.000 € |
| 500.000 € | 25.000 € | 10.000 € | 35.000 € |
Mit 5,0 % liegt Thüringen im Ländervergleich im günstigen Feld (Spanne: 3,5 % in Bayern bis 6,5 %). Gegenüber Bayern zahlst du bei 400.000 € Kaufpreis 6.000 € mehr — Geld, das direkt dein Eigenkapital mindert. Alle Sätze im Vergleich zeigt der Kaufnebenkosten-Rechner.
Wohneigentums-Förderung in Thüringen
Zuständig ist die Thüringer Aufbaubank (TAB).
| Programm | Für wen | Was konkret | Stand |
|---|---|---|---|
| Wohneigentum für Familien (RLFamWoE) | Familien mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 beim Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums (Erwerb ab 02.01.2024; Grunderwerbsteuer muss gezahlt sein) | Beendet: keine Antragstellung mehr möglich. Mittel 2026 vollständig vergeben und ausgezahlt, Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus, weder zusätzliche Mittel noch Übergangsregelung zu erwarten (TAB, 29.09.2026). War: einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von 5 % des Kaufpreises, max. 20.000 € (Bemessungsgrundlage bis 400.000 €; Baugrundstücke bis 100.000 €), Mindestzuschuss 1.000 € | beendet (TAB, 29.09.2026) |
| EigenheimPlus (TAB) | Natürliche Personen; Erwerb und/oder Modernisierung überwiegend selbst genutzten Wohneigentums im Bestand in Thüringen (Neubau und Bauträger-Ersterwerb ausgeschlossen); keine Einkommensgrenzen genannt | Darlehen 5.000–250.000 €, bis 100 % der Kosten finanzierbar; Laufzeiten 5, 10, 20 oder 30 Jahre, Zinsfestschreibung 5 Jahre (bei 5 J. Laufzeit) bzw. 10 Jahre; Zinssatz individuell über die Hausbank; bis zu 1 tilgungsfreies Anlaufjahr; Sondertilgung nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung | 06.10.2026 |
Antragsweg und Einordnung
EigenheimPlus läuft über die Hausbank, Antrag vor Vorhabensbeginn. Der frühere RLFamWoE-Zuschuss wurde im TAB-Förderportal beantragt. Dort sind keine Anträge mehr möglich.
Mit 5,0 % liegt die Grunderwerbsteuer unter dem früheren Satz von 6,5 %. Bis 2026 konnten Familien die Steuer über den Zuschuss wirtschaftlich zurückholen. Das Programm nimmt keine Anträge mehr an. Für Bestandsimmobilien bleibt das Darlehen EigenheimPlus.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Thüringen 2026?
5,0 % des Kaufpreises, gültig seit 1. Januar 2024 — gesenkt von 6,5 %. Bei 400.000 € Kaufpreis sind das 20.000 €. Hinzu kommen rund 2,0 % für Notar und Grundbuch sowie gegebenenfalls die Maklerprovision.
Lässt sich die Grunderwerbsteuer senken?
Legal und praxisrelevant: bewegliches Zubehör (Einbauküche, Sauna, Markisen) im Kaufvertrag separat ausweisen — darauf fällt keine Grunderwerbsteuer an. Bei 15.000 € Zubehörwert sparst du in Thüringen 750 €. Die Beträge müssen realistisch und belegbar sein; unser Lotse weist im Ergebnis automatisch darauf hin, wenn es sich in deinem Fall lohnt.
Bekommen Familien in Thüringen die Grunderwerbsteuer noch zurück?
Nein. Bis 2026 konnten Familien beim Ersterwerb 5 % Steuer zahlen und 5 % Zuschuss (max. 20.000 €) zurückbekommen. Das Programm Wohneigentum für Familien nimmt aber keine Anträge mehr an und läuft zum 31.12.2026 aus. Laut TAB ist weder mit zusätzlichen Mitteln noch mit einer Übergangsregelung zu rechnen (Stand 29.09.2026). Wer heute kauft, zahlt die 5,0 % ohne Ausgleich.
Quellen
Alle Angaben recherchiert am 9. Oktober 2026 aus offiziellen Quellen. Förderkonditionen ändern sich laufend — vor einer Entscheidung beim Förderinstitut verifizieren.